Vereinssatzung und Gemeinschaftsarbeit im Hafen

Der Verein verpflichtet seine Mitglieder zur jährlichen Gemeinschaftsarbeit im Hafen, um

  • das Vereinseigentum zu erhalten.
  • die Kosten für den Verein so gering wie möglich zu halten.
  • sich gegenseitig besser kennenzulernen, denn der „WV Hertha“ ist ein Verein. 

In der Vereinssatzung wurde festgelegt, dass jedes Mitglied verpflichtet ist an einem Arbeitstag im Jahr Gemeinschaftsarbeit im Hafen zu verrichten, aus der keine finanziellen Ansprüche hergeleitet werden können. Mitglieder, die keine Gemeinschaftsarbeit verrichten möchten – oder an keiner Gemeinschaftsarbeit bis zum Ende des Kalenderjahres teilgenommen haben - erhalten nach dem Beschluss des Vorstandes eine „Geldbuße“ in Höhe von 150,00 EUR. Das „Herauskaufen“ aus der Gemeinschaftsarbeit soll hierbei die Ausnahme und nicht die Regel sein.

Die Organisation der Gemeinschaftsarbeiten wird durch das Vorstandsmitglied Jan Koopmans durchgeführt, j.m.h.koopmans@kpnplanet.nl. Er legt bei der jährlichen Frühjahresversammlung fest, an welchen Tagen im aktuellen Jahr gearbeitet wird. Mitglieder haben im Rahmen der Frühjahresversammlung, die Möglichkeit sich berücksichtigen zu lassen.

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Documenten: